Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Was ist neu ab 2020 ?

  • PARKPLÄTZE FÜR CHARSHARING- UND E-AUTOS
    Eine weitere Änderung für Autofahrer markieren ab dem 28. April 2020 die neuen Straßenschilder, die eigens für Carsharing- und Elektroautos vorbehaltene Parkplätze kenntlich machen.
  • ÄNDERUNGEN BEIM FÜHRERSCHEIN MIT AUTOMATIK-AUTOS
    Um Automatikautos und die Nutzung von Elektroautos in Fahrschulen zu fördern, plant Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eine Änderung der Führerscheinprüfung. Demnach soll künftig eine zusätzliches Fahrtraining mit einem Fahrzeug mit manueller Schaltung ausreichen, um nach Bestehen des Automatik-Führerscheins auch einen Schaltwagen fahren zu dürfen. Die bislang notwendige zweite amtliche Prüfung entfiele. Die EU-Kommission hat den geplanten Änderungen Anfang Dezember 2019 zugestimmt.
  • MOTORRADFAHREN MIT AUTOFÜHRERSCHEIN
    Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer möchte das Fahren von leichten Motorrädern der 125er-Klasse unter bestimmten Voraussetzungen auch mit dem Autoführerschein ermöglichen. Einzige Voraussetzung: der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Eine zusätzliche Ausbildung oder Prüfung soll demnach nicht notwendig sein – vier 90-minütige Theoriestunden und fünf praktische Fahrstunden à 90 Minuten sollen genügen. Der Bundesrat hat noch vor Weihnachten 2019 dem Vorhaben zugestimmt.
  • MINDESTALTER FÜR ROLLERFÜHRERSCHEIN (MOPED) GESENKT
    Der Bundestag hat Ende Oktober 2019 beschlossen, das Mindestalter zum Mopedfahren dauerhaft zu senken. Künftig dürfen Jugendliche bereits mit 15 Jahren den Rollerführerschein machen. Allerdings darf jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es die Neuregelung auch tatsächlich umsetzt.
  • GESETZE/ÄNDERUNGEN: MEHR SICHERHEIT UND GRÜNER PFEIL FÜR RADFAHRER AB 2020
    Ab dem 28. April 2020 gibt es ein neues Verkehrsschild, das Autos das Überholen von Zweirädern verbietet. Ist das Überholen doch erlaubt, muss innerorts künftig ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und außerorts von zwei Metern eingehalten werden. Außerdem wird ein Grünpfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer eingeführt. Darüber hinaus ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ab April 2020 ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Außerdem ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je fünf Metern vom Beginn der Eckausrundung verboten, sofern ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden oder eingezeichnet ist.

Was wird neu in 2021 ?

  • AM (Kleinmotorräder)
    Max. 50ccm; Maximalgeschwindig-keit: 45 Km/h
    Neue Kategorie, ab 15 Jahren möglich.
  • A1 (Motorräder bis 125ccm und max. 11kW Leistung)
    Neu direkt ab 16 Jahren. Hubraumbeschränkung auf 50 ccm bis 18 Jahre fällt weg.
  • A2 (Motorräder bis 35kW)
    Neue Kategorie, ersetzt die Kategorie A beschränkt. Erwerb der Kategorie ab 18 Jahren möglich
  • A (Motorräder ohne Einschränkungen)
    Es werden mindestens 2 Jahre Fahrpraxis A2 vorausgesetzt. Direkteinstieg ist mit 24 Jahren möglich.

Neue Verkehrszeichen und Verkehrsregeln 2020