Wann darfst du Beginnen und was musst du mitbringen?
Unser Erklärvideo gibt dir alle Informationen, die Du brauchst, um mit dem Führerschein anzufangen.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Voraussetzungen für das B196 Upgrade:
Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
Pauschalpreis: € 700,-
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Führerscheinklasse B mit SZ 197
Führerscheinprüfung mit Automatikfahrzeug und Erlaubnis zum Fahren eines Schaltfahrzeuges.
Die Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug fällt dem Fahrschüler wesentlich leichter.
Aufgrund erleichterter Fahrbedingungen, kann sich der Fahrschüler früher mit Verkehrsbeobachtung, Fahrzeugpositionierung und Geschwindigkeitswahl auseinandersetzen.
Voraussetzungen:
Der Fahrschüler muss mindestens 10 Übungsstunden mit einem Schaltfahrzeug während der Ausbildung vorweisen können. Außerdem muss er sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst mit einem Schaltfahrzeug umgehen können.
Wie werde ich geprüft?
Bei einer Testfahrt muss der Fahrschüler einen sicheren Umgang mit einem Schaltfahrzeug beweisen.
Die Testfahrt wird von einem unserer Fahrlehrer durchgeführt.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Du kannst den Joker auch verschenken!
*Mit der verbindlichen Anmeldung bei uns zum Führerschein bekommst du einen Joker.
Allgemeiner Hinweis:
Bei diesem Wegweiser handelt es sich lediglich um einen nicht allgemein verbindlichen Leitfaden, der für jeden Schüler individuell angepasst und abgesprochen werden muss.
(Sehtest, 1. Hilfe-Kurs, biometrisches Passbild)
ca.
1. – 7.
Stunde
(12 Grundthemen + 2 besondere Unterrichtseinheiten klassenspezifisch á 90 Minuten)
ca.
7.
Stunde
Ab 1.
Stunde
(Grundstufe / Aufbaustufe / Leistungsstufe)
Verzahnung mit der praktischen Ausbildung
(Simulator oder Fahrstunde)
Antrag sollte vorliegen oder nachweislich gestellt sein.
ca.
14.
Stunde
Ab ca.
10.
Stunde
(nach Abschluss der Grundausbildung)
Beginn der Sonderfahrten
(laut Verfahrenshinweis v. LBM).
S1
S2
S3
S4
S5
(nach Abschluss der Grundausbildung)
Beginn der Sonderfahrten
(laut Verfahrenshinweis v. LBM).
S…
Deinen Weg zu allen anderen Führerscheinklassen erfährst du gerne persönlich von uns, denn hier kommt es speziell auf deine bisherige Fahrerfahrung an.
Dieser Weg wird ganz auf Deine Person ausgerichtet – hier gibt es keinen allgemeinen Fahrplan.
Wer den Führerschein macht muss eine Mindestanzahl an Pflichtfahrstunden absolvieren, um zur praktischen Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.
Klasse A € 76,00
A1 € 69,00
A2 € 76,00
AM € 57,00
B € 66,00
BE € 76,00
Klasse A € 76,00
A1 € 69,00
A2 € 76,00
AM € 57,00
B € 66,00
BE € 76,00
Klasse A € 76,00
A1 € 69,00
A2 € 76,00
AM € 57,00
B € 66,00
BE € 67,00
*) Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten
Klasse A € 217,00
A1 € 460,00
A2 € 225,00
AM € 420,00
B € 435,00
BE € 165,00
B196 € 825,00
Klassen A1 + B € 570,00
A1 + B + BE € 525,00
B + BE € 445,00
*) Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten
Klasse A € 46,00
A1 € 46,00
A2 € 47,00
AM € 46,00
B € 46,00
BE € 46,00
Klasse A € 184,00
A1 € 173,00
A2 € 184,00
AM € 163,00
B € 158,00
BE € 184,00
BE € 164,00
BE € 50,00
*) Die amtlichen Gebühren für die Prüfungsorganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben und können in der Fahrschule eingesehen werden.
€ 500,00
€ 350,00
€ 225,00
€ 350,00
*) Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten
Erfahrung als Fahrlehrer seit mehr als 34 Jahren!
„Selbst anmelden, selbst lernen und dann
nach bestandenen Prüfungen SELBST FAHREN„