Wir schulen folgende Führerscheinklassen

Fahrerlaubnisklasse

B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Eingeschlossene Klassen: AM (Kleinkrafträder) und L (Land- & Forstwirtschaftliche Fahrzeuge)

Fahrerlaubnisklasse

B mit SZ 197

Führerscheinprüfung mit Automatikfahrzeug und Erlaubnis zum Fahren eines Schaltfahrzeuges.

Die Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug fällt dem Fahrschüler wesentlich leichter.
Aufgrund erleichterter Fahrbedingungen, kann sich der Fahrschüler früher mit Verkehrsbeobachtung, Fahrzeugpositionierung und Geschwindigkeitswahl auseinandersetzen.

Voraussetzungen:
Der Fahrschüler muss mindestens 10 Übungsstunden mit einem Schaltfahrzeug während der Ausbildung vorweisen können. Außerdem muss er sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst mit einem Schaltfahrzeug umgehen können.

Wie werde ich geprüft?
Bei einer Testfahrt muss der Fahrschüler einen sicheren Umgang mit einem Schaltfahrzeug beweisen.
Die Testfahrt wird von einem unserer Fahrlehrer durchgeführt.

Fahrerlaubnisklasse

BE

Anhänger: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht überschreitet.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

Fahrerlaubnisklasse

B96

Schwere Anhänger: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

Fahrerlaubnisklasse

A

Motorrad

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Fahrerlaubnisklasse

A1

Krafträder mit max 125 ccm

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM

Fahrerlaubnisklasse

A2

Krafträder mit max. 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Fahrerlaubnisklasse

AM

Kleinkraftrad mit max. 45 km/h

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Fahrerlaubnisklasse

B196

Motorrad mit max. 125 ccm

Voraussetzungen für das B196 Upgrade:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht

Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!

Pauschalpreis: € 750,-

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Dein Weg zum Führerschein

Allgemeiner Hinweis:

Bei diesem Wegweiser handelt es sich lediglich um einen nicht allgemein verbindlichen Leitfaden, der für jeden Schüler individuell angepasst und abgesprochen werden muss.

Theoretischer Teil

Anmeldung
bei der Fahrschule

Praktischer Teil

Antrag Kreisverwaltung

(Sehtest, 1. Hilfe-Kurs, biometrisches Passbild)

ca.
1. – 7.
Stunde

Teilnahme am theoretischen Unterricht

(12 Grundthemen + 2 besondere Unterrichtseinheiten klassenspezifisch á 90 Minuten)

ca.
7.
Stunde

Lernstoffüberprüfung

Ab 1.
Stunde

Grundausbildung

(Grundstufe / Aufbaustufe / Leistungsstufe)

Verzahnung mit der praktischen Ausbildung
(Simulator oder Fahrstunde)

Antrag sollte vorliegen oder nachweislich gestellt sein.

ca.
14.
Stunde

Lernstoffüberprüfung

Ab ca.
10.
Stunde

nach 10 – 15 Fahrstunden à 45 Minuten

(nach Abschluss der Grundausbildung)

Beginn der Sonderfahrten

(laut Verfahrenshinweis v. LBM).

Theoretische Prüfung

S1

S2

S3

S4

S5

nach 10 – 15 Fahrstunden à 45 Minuten

(nach Abschluss der Grundausbildung)

Beginn der Sonderfahrten

(laut Verfahrenshinweis v. LBM).

S…

Reife- und Teststufe

Praktische Prüfung

Deinen Weg zu allen anderen Führerscheinklassen erfährst du gerne persönlich von uns, denn hier kommt es speziell auf deine bisherige Fahrerfahrung an. 

Dieser Weg wird ganz auf Deine Person ausgerichtet – hier gibt es keinen allgemeinen Fahrplan.

Allgemeiner Hinweis:

Bei diesem Wegweiser handelt es sich lediglich um einen nicht allgemein verbindlichen Leitfaden, der für jeden Schüler individuell angepasst und abgesprochen werden muss.

Theoretischer Teil

Anmeldung
bei der Fahrschule

Praktischer Teil

Antrag Kreisverwaltung

(Sehtest, 1. Hilfe-Kurs, biometrisches Passbild)

ca.
1. – 7.
Stunde

Teilnahme am theoretischen Unterricht

(12 Grundthemen + 2 besondere Unterrichtseinheiten klassenspezifisch á 90 Minuten, als Kompaktkurs)

ca.
7.
Stunde

Lernstoffüberprüfung

Ab 1.
Stunde

Grundausbildung

(Grundstufe / Aufbaustufe / Leistungsstufe)

Verzahnung mit der praktischen Ausbildung
(Simulator oder Fahrstunde)

Antrag sollte vorliegen oder nachweislich gestellt sein.

ca.
14.
Stunde

Lernstoffüberprüfung

Ab ca.
10.
Stunde

nach 10 – 15 Fahrstunden à 45 Minuten

(nach Abschluss der Grundausbildung)

Beginn der Sonderfahrten

(laut Verfahrenshinweis v. LBM).

Theoretische Prüfung

S1

S2

S3

S4

S5

nach 10 – 15 Fahrstunden à 45 Minuten

(nach Abschluss der Grundausbildung)

Beginn der Sonderfahrten

(laut Verfahrenshinweis v. LBM).

S…

Reife- und Teststufe

Praktische Prüfung

Deinen Weg zu allen anderen Führerscheinklassen erfährst du gerne persönlich von uns, denn hier kommt es speziell auf deine bisherige Fahrerfahrung an. 

Dieser Weg wird ganz auf Deine Person ausgerichtet – hier gibt es keinen allgemeinen Fahrplan.

Preise

Wer den Führerschein macht muss eine Mindestanzahl an Pflichtfahrstunden absolvieren, um zur praktischen Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.

Fahrstunden

LeistungKlassePreis
Normale Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten)
A87,-€
A178,-€
A287,-€
AM73,-€
B75,-€
BE87,-€
Besondere Ausbildungsfahren (je 45 Minuten)
Bei Dämmerung und DunkelheitA87,-€
A178,-€
A287,-€
B75,-€
BE87,-€
Bundes- oder LandstraßenA87,-€
A178,-€
A287,-€
B75,-€
BE87,-€
AutobahnA87,-€
A178,-€
A287,-€
B75,-€
BE87,-€

Theorie

LeistungKlassePreis
GrundbetragA246,-€
A1522,-€
A2185,-€
AM465,-€
B494,-€
BE187,-€
Grundbetrag bei MehrfahrklassenA1 + B560,-€
B + A2560,-€
A1 + B + BE525,-€
B + BE580,-€

Prüfungen

LeistungKlassePreis
Vorstellungsentgelte
Theoretische PrüfungA52,-€
A152,-€
A254,-€
AM51,-€
B52,-€
BE51,-€
Praktische PrüfungA209,-€
A1197,-€
A2209,-€
AM181,-€
B180,-€
BE209,-€
Vorstellungsentgelte bei Teilprüfung
Nur praktisches Fahren und GrundaufgabenBE164,-€
Nur Verbinden und Trennen von FahrzeugenBE50,-€

Seminare

LeistungPreis
Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)500,-€
Fahreignungsseminar (FES) Verkehrspädagogische Teilmaßnahme350,-€
Ausbildungskurs nach § 5 Abs. 2 FeV (FES) Verkehrspädagogische Teilmaßnahme225,-€
Ausbildungskurs nach Anlage 7a FeV (B96)350,-€

Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten